Seit der Einführung im Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 ist der Anteil der Medizinische Versorgungszentren an der vertragsärztlichen Versorgung stetig gestiegen. Die Zahl der Medizinischen Versorgungszentren hat im vergangenen Jahr um 11,5 Prozent zugenommen. Das hat die Auswertung der aktuellen MVZ-Statistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ergeben. Ende 2019 gab es bundesweit rund 3.500 Einrichtungen, in denen knapp 22.000 Ärzte tätig sind. Acht Prozent von ihnen als Vertragsärzte, 92 Prozent angestellt, rund 63 Prozent davon in Teilzeit, ohne das unternehmerische Risiko einer eigenen Praxis tragen zu müssen. Durchschnittlich arbeiten in jedem der Zentren 6,2 Ärzte. In Thüringen und Hamburg arbeite jeder fünfte Arzt, der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, in einem MVZ – bundesweit der höchste Anteil.
Bayern liegt mit 716 MVZ an der Spitze, gefolgt von Nordrhein mit 404. Bevorzugte Rechtsformen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). An knapp der Hälfte der MVZ-Trägerschaften war ein Krankenhaus beteiligt, der Anteil vertragsärztlich getragener MVZ lag bei 36 Prozent. 13 Prozent entfielen auf andere Träger bzw. Trägerkombinationen. MVZ gründen sich mit 80 Prozent vorrangig in Städten oder im Umland.
MVZ bewerten wirtschaftliche Lage überwiegend positiv
Nach Umfrage des Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) schätzten etwa drei Viertel der teilnehmenden MVZ ihre Gesamtsituation im Jahr 2017 als (eher) gut ein. Rund 60 Prozent der Medizinischen Versorgungszentren haben laut Auswertung das Jahr 2017 mit einem Gewinn abgeschlossen. Bei den durch Vertragsärzte betriebenen MVZ lagen 84 Prozent in der Gewinnzone, bei denen durch Dritte, also etwa durch Krankenhäuser oder Kommunen geführten MVZ lag dieser Anteil hingegen nur bei 47 Prozent. Diese Unterschiede korrespondieren mit der abweichenden Gewinndefinition bei GmbH und GbR, betont das ZI.
Die Untersuchung erfolgte in Kooperation mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Bundesverband MVZ e.V. (BMVZ). Eine ausführliche Auswertung unter:
Fachinfo_MVZ_2020-11-26_2111693387.pdf
Kommentar: Das MVZ hat sich – trotz politischen Gegenwinds – in Ergänzung zur Einzel- bzw. Gemeinschaftspraxis etabliert. Mit der Möglichkeit sich im Verbund zu spezialisieren, bieten MVZ eine One-Stop, State-of-the-Art Versorgung. Damit sind sie im ambulanten Bereich leistungsfähiger als vergleichbare Angebote der Krankenhäuser. Jedes zweite MVZ ist im fachärztlichen Versorgungsbereich tätig. Für Ärztinnen/Ärzte ist die Tätigkeit als Angestellte im MVZ zu nehmend attraktiv, da die finanziellen und organisatorischen Belastungen eines selbständigen niedergelassenen Arztes entfallen. In nicht-vertragsärztlich geführten MVZ entfällt zusätzlich die Verantwortung für das Personal, die Sicherstellung der Qualitätsdokumentation und des Datenschutzes, ebenso wie die Finanzierung von Investitionen z.B. für EDV. Auffallend ist, dass durch Vertragsärzte betriebene MVZ profitabler arbeiten als solche, welche durch Dritte, also etwa durch Krankenhäuser oder Kommunen geführt werden.
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